Kabelanschluss
beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Guten Tag, ich vermiete eine Wohnung.Aufgrund der Tatsache,dass andere Mieter im Haus das Kabelnetz angemeldet haben,muss der Kabel- anschluss durch die besagte Wohnung durchgeführt werden. Der Mieter dieser Wohnung nützt dies,um das Kabel illegal anzu- zapfen;obwohl ich extra eine verschraubte Abdeckung angebracht habe.Man muss also erst mit Schraubenzieher etc. an die Abdeckung ran und dann ein FS-Kabel montieren.Die angebotene offizielle Kabelnutzung wurde vom Mieter wegen der Gebühren erst kürzlich wieder abgelehnt. ... Meine Frage: Kann ich den Mieter wegen dieser strafbaren Handlung zur Anzeige bringen und ihm gleichzeitig fristlos kündigen (möbliertes Wohnen mit Zeitvertrag,Einzelperson)?