Wichtige Daten: Nutzungsvertrag mit Genossenschaft geschlossen zum 01.05.03 Fristgerechte Kündigung zum 01.04.07 Mietdauer 3 Jahre und 11 Monate Vertragsbestandteile gem. § 7 des Nutzungsvertrages sind: (7.1) das Wohnungsübergabeprotokoll und (7.2)a) die AVB (Fassung Juli 2001) b) die Hausordnung v. 11.03.98 Im Wohnungsübergabeprotokoll steht nun folgende Anmerkung: „Die Wohnung wurde mit Raufasertapete, weiß gestrichen, übergeben. ... Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschenalle drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizungsrohre spätestens alle vier Jahre durchzuführen, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.