Meine Tochter (ALG 2 Empfänger) hat vor 2 Jahren mit ihrem damaligen Freund einen Mietvertrag unterschrieben, inzwischen haben sie sich getrennt, er bewohnt die Wohnung weiter.
Weiterhin muss ich sagen, dass ich schon seit über10 Jahre in anderen Räumen stundenweise anmiete und die Kündigungsfrist in allen Räumen maximal 3 Monate zum Quartalsende waren.
Vor ca. 1 Jahr ist sein Freund mit in die Wohnung gezogen und es wurde von mir geduldet, aber es gibt keine schriftliche Vereinbarung im Sinne von einer Aufnahme in den bestehenden Mietvertrag.
Außerdem sollen sie sich verpflichten, sich beim in den nächsten Jahren fälligen Heizungsaustausch mit 50% der Kosten in kleinen Monatsraten zu beteiligen.Sind solche Willenserklärungen rechtswirksam?
Zahlungsverpflichtungen aus früheren Mietverhältnissen - es wurde keine Eidesstattliche Versicherung abgegeben - es wurde in den letzten 5 Jahren keine Konkursverfahren über das Vermögen eröffnet. ... Der Vorgang und Ablauf der fristlosen Kündigung, sowie Räumung ist mir bekannt.
hallo, ich wohne seit über 13 Jahren in einer Wohnung die bis Juli d. ... Ich mache seit 3 Jahren, also bevor meine Tanten die Wohnung ersteigerten eine Mietminderung von 10 % geltend wegen des Parketts. ... In den 13 Jahren hat der Marder die Dachisolierung von vorne bis hinten zerstört, was sich auch auf die Wäremedämmung (merklich) auswirkt.
Guten Tag, ich wohne seit ca 5 Jahren mit meinem Vermieter (Hauseigentümer) zusammen in einer Wohngemeinschaft und wir haben keinen schriftlichen Mietvertrag.
Die drei Einheiten wurden in den 90‘er Jahren gem. § 8 WoEigG geteilt. ... Eine Mietpreiserhöhung wurde für die nächsten 5 Jahre vertraglich ausgeschlossen. ... Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen.
Ich versuche so gut wie möglich zusammen zu fassen: Ich wohne seit weit über 30 Jahren in einer ehemaligen Eisenbahnersiedlung. ... Im "neuen Mietvertrag" ist die EB- Kündigung nicht ausgeschlossen. ... Kündigung der Vorvermieterin ESG gebunden.
Ich bin Mieter einer 2 Zimmer Wohnung, in der ich seit 5 Jahren wohne (unbefristeter Mietvertrag) Da ich beruflich für voraussichtlich für ca. 1 Jahr befristet in einer anderen Stadt tätig sein werde, möchte ich 1 Zimmer sowie Küche/Bad für den Zeitraum vollständig untervermieten.
Die ehemalige, alleinstehende Haushälterin, die meinen Eltern freundschaftlich verbunden war und sie viele Jahre versorgt hatte, ist nun selbst zum Pflegefall geworden.
Die ehemalige, alleinstehende Haushälterin, die meinen Eltern freundschaftlich verbunden war und sie viele Jahre versorgt hatte, ist nun selbst zum Pflegefall geworden.
Auch die Nachbarn scheinen eher sehr unsozial und voreingenommen zu sein (Intoleranz) Wir haben einen Kündigungsausschluss von einem Jahr vereinbart.
Sachverhalt: Seit 6 Jahren haben wir eine kleine Außenanlage (3 Pferdeboxen, 2 Aufenthalträume, Reitplatz, Weide, kein Stromanschluss) auf ca. 1,0 Hektar Grund gepachtet.