Betriebskosten - Verpflichtung des Mieters zur Zahlung von Verwaltungskosten etc.?
vom 4.3.2011
45 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Ich vermiete eine Wohnung per Gewerbemietvertrag. Der Mieter wird dabei auch verpflichtet, Instandhaltungskosten des Aufzugs, Verwaltungskosten und Hausmeisterkosten zu tragen (normalerweise bei Mietverträgen über privaten Wohnraum nicht zulässig). ... Des weiteren lege ich im Mietvertrag fest, daß die Zweite Berechungsverordnung bezüglich der Betriebskosten gelten soll, mit folgender Formulierung: "Für Art und Umfang der Betriebskosten ist die Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung maßgebend." 1) Steht diese Formulierung dann im Widerspruch zur o.g.