Untermiete oder nicht? Darf ich oder nicht?
vom 29.9.2005
30 €
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Bei unbefugter Untervermietung ..." wird erst dem Untermieter sofort und bei Nichtbeachtung mir gekündigt. §9.3 "Jeder Ein- oder Auszug von Personen, denen der Mieter Mieträume untervermietet oder zum Gebrauch überlassen hat, ist dem Vermieter sofort anzuzeigen." §24 Weitere Vereinbarungen " ... ... Handelt es sich überhaupt um Untervermietung, wenn die Wohnung laut §1 für 2 Personen gemietet ist? ... Laut neuem Hausverwalter/Vermieter gelten die Sondervereinbarungen in §24 deshalb nicht mehr.