Mit dem Bekanntwerden einer Betreuuerin drohte mir die Vermieterin telefonisch im Januar 2013 mit einer fristlosen Kündigung, auch bis dato sind die Mietzahlungen pünktlich und in voller Höhe eingegangen. ... Hier sei erwähnt, dass es zu keiner Zeit eine schriftliche Kündigung gegeben hat, alles erfolgte nur mündlich, auch hier nur über Mitteilung meiner Mutter, weder mit der Betreuerin noch die Vermieterin hatte sich zu keinem Zeitpunkt mit mir nachweislich in Verbindung gesetzt. Nach kompletter Räumung der Wohung wurde seitens der Vermieterin kein konkreter Zeitpunkt der Abnahme vereinbart.