Guten Abend, meine Frau, kleine Tochter ( 2 Monate) und ich leben seit vier Jahren in Stuttgart zur Miete mit einem unbefristeten Mietvertrag. In unserem Mietvertrag steht, dass der unbefristete Vertrag beidseitig innerhalb von drei Monaten, zum Kalendermonat gekündigt werden kann und " Die Regelung des Paragraph 545 BGB, wonach sich ein beendetes Mietverhältnis im Fälle der Gebrauchsfortsetzung durch den Mieter auf unbestimmte Zeit verlängert, wird ausgeschlossen " Da der Vermieter im Januar gestorben ist(seine Witwe wohnt noch im Haus) steht das Dreifamilienhaus demnächst zum Verkauf an. ... Wenn ja, würde dies unsere Kaufoption deutlich verbessern und wenn wir es nicht kaufen, könnten wir mit der Wohnung als Mieter weiterplanen.