Laut unserer Hausverwaltung besagt die Teilungserklärung (s.u.) angeblich, dass die Eigentümergemeinschaft zwar die Kosten für den Austausch der tragenden Balken übernehmen muss, wir aber auf unsere Kosten die Holzbalken freilegen und anschließend wieder verschließen sollen. ... Sind wir alleine verpflichtet, die Kosten für das Freilegen und Verschließen der Balken zu tragen? ... Wohnungseingangstür, Rollläden, Rollladenkästen, Estriche und Innenseiten der Balkone, Sanitär- und Heizungseinrichtungen samt Thermostatventilen, Heiz- und Warmwassermessgeräte innerhalb des Sondereigentums. (2) Die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, sowie die Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums tragen die Wohnungs-/Teileigentümer im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist.