Alter Zeitmietvertrag vorzeitig (ordentlich) gekündigt - nichtig? Folgen?
vom 15.1.2008
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Wird das Mietverhältnis nicht…gekündigt, so verlängert es sich um 1 Jahr.“ b) Kündigung des Mieters am 10.05.2006 „…kündige das Mietverhältnis zum 31.08.2006“ keine weiteren Angaben c) Gegenschreiben des Vermieters: „…habe nichts gegen eine Kündigung, aber der Mietvertrag ist auf eine Dauer von 10 Jahren festgelegt worden…sollten Sie´ vor Ablauf des Vertrages kündigen…müssen Sie mir mind. 3 Nachmieter vorstellen…“. d) Wohnungsübergabe-Protokoll am 1.9.2006 ausgefüllt und beiderseits unterschrieben e) Ehemaliger Mieter hat sich in keinster Weise um Nachmieter bemüht e) Nachmietersuche nur seitens des Vermieters – sehr langwierig f) Wohnungsleerstand bis 30.06.2007 Fragestellung: 1) Ist die ordentliche Kündigung des Zeitmietvertrages durch den Mieter evtl. nichtig? ... Falls die Kündigung nichtig war - könnte somit ggf.