Prüfung eines Mietvertrag hinsichtlich geschuldeter Schönheitsreparaturen
vom 29.10.2013
45 €
Historischer Preis
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Wände und Tapeten dementsprechend so langsam abgenutzt da weiß. Holzfußboden/Dielen Küche und Arbeitszimmer etwas abgewetzt. ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Abständen erforderlich sein: In Küchen, Bädern, Duschen alle drei Jahre In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle fünf Jahre In anderen Nebenräumen alle sieben Jahre Demgemäß ind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.