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404 Ergebnisse für küche tapete

Prüfung eines Mietvertrag hinsichtlich geschuldeter Schönheitsreparaturen
vom 29.10.2013 45 € Historischer Preis
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Wände und Tapeten dementsprechend so langsam abgenutzt da weiß. Holzfußboden/Dielen Küche und Arbeitszimmer etwas abgewetzt. ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Abständen erforderlich sein: In Küchen, Bädern, Duschen alle drei Jahre In Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle fünf Jahre In anderen Nebenräumen alle sieben Jahre Demgemäß ind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.
Geltendmachung der Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel?
vom 24.11.2011 35 € Historischer Preis
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Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Die Schönheitsreparaturen sind in Küchen, Bädern oder Duschen nach 3 Jahren, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten nach 5 Jahren und in allen sonstigen Nebenräumen nach 7 Jahren durchzuführen. ... Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, von ihm angebrachte Tapeten wieder zu entfernen, sofern die Grundausstattung der Wohnung nur das Anstreichen der Wände und Decken vorsieht. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlags eines Malerfachbetriebs nach folgendem Maßstab zu zahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit bei Küche, Badern und Dusche länger als ein Jahr zurück, so trägt der Mieter 33%, bei mehr als 2 Jahren 66% der Kosten.
Wir haben am 01.10.2005 eine Wohnung bezogen und diese zum 30.06.2008 gekündigt, müssen wir diese be
vom 31.3.2008 30 € Historischer Preis
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Es gilt folgender Fristenplan: Küche, Bad,Duschen u. ... Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren (ggf. einschließlich Entfernen der alten Tapeten) Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Liegt der Beginn des Mietverhältnisses bzw. liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit, ausgehend von dem Fristenplan nach §9 Ziffer 2 dieses Vertrages- für Küche, Bad und WC länger als 1 Jahr zurück = 20% lt.
Schönheitsreparaturen / Herstellung des Ursprungszustandes bei Auszug
vom 1.10.2004 15 € Historischer Preis
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Hallo, in unserem Mietvertrag sind folgende Klauseln enthalten: -Erhaltung der Mietsache waehrend des Mietverhaeltnisses sind folgende Schoenheitsreparaturen fachgerecht auszufuehren: Tapezieren der Wandflaechen, Anstreichen der Decken, sowie der oberen Wandflaechen in Kueche und Bad, Innenanstrich der Fenster, Streichen der Tueren und der Wohnungseingangstuer von innen, streichen der Heizkoerper einschliesslich der Heizrohre, Streichen der Fussleisten Die Schoenheitsreparaturen sind spaetestens nach Ablauf folgender Zeitraeume auszufuehren: in Kuechen, Baedern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafraeumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in anderen Nebenraeumen alle 7 Jahre, Innenanstrich der Fenster sowie die Anstriche der Tueren, Heizkoerper und Heizrohre, Fussleisten alle 4 Jahre. ... Oder reicht es, wenn wir die Tapeten komplett runterreissen ?
Pflicht zur Endrenovierung?
vom 17.4.2009 35 € Historischer Preis
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Für diese Schönheitsreparaturen gelten folgende Fristen: Küche, Bad, WC und Diele alle 2 Jahre, die übrigen Räume alle 5 Jahre. ... Beim neuen Tapezieren sind die alten Tapeten zu entfernen. ... Ich habe vor 4 Jahren alle Räume (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Diele, Bad) neu gestrichen (Raufaser weiss) mit der Ausnahme des Wohnzimmers.
Schönheitsreparaturen? - Wer trägt die Beweislast für den Abnutzungsgrad...?
vom 11.3.2008 35 € Historischer Preis
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. §10 1.Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster und Außentüre von innen sowie der übrigen Holzteile. ... Diese Schönheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses ausführen zu lassen Küche, Bäder, Duschen 3 Jahre Wohn- Arbeitsräume 5 Jahre Nebenräume 7 Jahre 2. ... Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu Zahlen: Wenn die Schönheitsreparaturen seit Beginn des Mietverhältnisses oder seit einer späteren Vornahme länger zurückliegen als 7 Monate 20% 11 Monate 30% 15 Monate 40% in Küchen, Bäder etc. etc als 12 Monate 20% 18 Monate 30% in Wohn- und Arbeitsräumen etc als 17 Monate 20% in Nebenräumen etc Weist der Mieter binnen zwei Wochen nach Zugang dieses Voranschlages durch den Voranschlag eines anderen Fachbetriebes für die gleichen Arbeiten einen geringeren Kostenaufwand nach ist dieser maßgebend...
Sind die Forderungen des Vermieters überhaupt gültig?
vom 12.2.2008 35 € Historischer Preis
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Das Bad und die Küche wurden im ursprünglichen Zustand gelassen. ... Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 3 Jahre Wohn- SChlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 5 Jahre in sonst. ... Küchen, Bäder, Duschen Liegen die letzten sChönheitsreparatren während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der MIeter 33% der erforderlichen Kosten, gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66% der Kosten.
Anteilige Schönheitsreparaturen nach 29 Monaten; Nachmieter übernimmt Wandfarbe
vom 20.2.2010 35 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle fünf Jahre durchzführen, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, - in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre, Die Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Nutzungszeit.
Schönheitsreparaturen nach 5 Monaten?
vom 28.11.2004 15 € Historischer Preis
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Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im allgemeinen: Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre.
Vermieterin fordert Geld für Ursachenforschung Feuchtigkeit in Wohnung
vom 4.6.2009 50 € Historischer Preis
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Schlafzimmer, Küche und eine Wand liegen unterirdisch. ... Auf anraten des Malers habe ich die Tapete in Fensterbankhöhe der betreffenden Wände abgeschnitten (Rauhfaser), feuchte Stellen abgekratz, verspachtelt und alles gestrichen. ... Da ich schon Mitte Juni ausziehe und der neue Mieter die Hälfte der Miete spart (135 EUR) wollte ich als Alternative Tapziermaterialien wie Tapete und Kleister zur Verfügung stellen.
Schönheitsreparaturenklausel gültig?
vom 28.8.2007 20 € Historischer Preis
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Die Klausel im Mietvertrag lautet: § 8 Schönheitsreparaturen (1)Der Mieter verpflichtet sich, die laufenden (turnusmäßig wiederkehrenden) Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. (2)Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster und Außentüren von innen. (3)Soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine spätere Durchführung erforderlich ist, betragen die üblichen Fristen: bei Küchen, Baderäumen und Duschenalle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre, in anderen Nebenräumen (z.B. ... Im Falle einer erforderlichen Neutapezierung kann der Vermieter verlangen, dass die alten Tapeten entfernt werden. (6)Naturlasiertes Holzwerk und Kunststoffrahmen dürfen nicht mit Deckfarben überstrichen werden. Desweiteren steht unter Verschiedenes (§20) noch: "Die Wohnung wird in renovierten Zustand, d.h. raufaserweiße Tapete und Parkettboden, übergeben und muss bei Auszug wieder so verlassen werden wie bei Einzug vorgefunden."
Muß Wohnung gestrichen werden?
vom 9.1.2010 45 € Historischer Preis
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§ 10 Schönheitsreparaturen Es gehören zu den Schönheitsreparaturen: Das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentüren, der Fenster (auch Doppelfenster und Vorfenster von innen) und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile. ... Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen – Regel-Renovierungsfristen – der Fall: Küche, Bad, WC bzw. ... Die Verwendung anderer Farben bedarf der Genehmigung des Vermieters, ebenso die Anbringung besonderer Wanddekorationen und schwerer Tapeten.
Renovierung nach 6 Monaten - ja oder nein?
vom 28.11.2012 51 € Historischer Preis
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Zusätzlich hatten wir von den Vormietern zwei Wände in anderfarbigen Tapeten übernommen. ... Im übrigen war die Wohnung gestaubsaugt und geputzt worden, Bad und Küche waren gereinigt worden. Unser Vermieter fordert, dass wir alle Wände, an denen Nägel oder Dübellöcher waren oder eine kleine Beschädigung der Tapete zu erkennen ist, neu tapezieren und streichen.
Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel im Mietvertrag wirksam oder unwirksam?
vom 11.12.2013 51 € Historischer Preis
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Zum Beispiel dürfen Tapeten, Raufaser und ähnliche Beläge nicht überklebt werden; Fenster, Türen und Fussleisten müssen vor der Lackierung vorgestrichen sein; Stoßstellen und Unebenheiten sind auszuspachteln; Heizkörper und Rohrleitungen sind nur mit Heizkörperfarbe zu streichen. Sind bei Mietende die Schönheitsreparaturen fällig, sind diese regelmäßig in heller Farbe und/oder mit hellen Tapeten durchzuführen. ... Die Schönheitsreparaturen sind während der Mietzeit üblicherweise nach Ablauf folgender Zeiträume seit Mietbeginn oder nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen durchzuführen: In Küchen, Bädern, Duschen alle 5 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen, Toiletten alle 8 Jahre, in anderen Räumen (wie z.B.
Kündigungsfrist alter Mietvertrag und Schönheitsreparaturen
vom 22.11.2010 20 € Historischer Preis
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Ferner gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Entfernen der alten Tapete. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küche, Wohnküche, Kochküche, Speisekammer, Besenkammer, Bad, Dusche, WC - alle 3 Jahre b) Wohnzimmer, Schlafzimmer, Dielen, Korridore, und alle sonstigen Räume - alle 5 Jahre 4. ... Dübellöchern) keine Beschädigungen der Tapete vorliegen!?
Renovierung bzw. Schönheitsreparaturen bei Auszug
vom 30.11.2008 35 € Historischer Preis
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Es sind also normale Abnutzungsspuren zu sehen: -hier und da ein paar kleine Spuren auf der Tapete -normale Anzahl Dübellöcher von Regalen -„Schatten“ an den Wänden, wo Möbel gestanden haben -an einer Stelle im Schlafzimmer, hinter dem Schlafzimmerschrank, ist ein Stück Tapete angerissen Der Vermieter hat eine Kaution von EUR 2200,00 Nun ziehen wir fristgerecht zum 31.12.08 aus und möchten wissen, in welchem Zustand wir das Haus hinterlassen müssen. ... Ferner gehört zu den Schönheitsreparaturen auch das Entfernen der alten Tapete. ... Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen innerhalb folgender Fristen auszuführen: a) Küchen, Bäder und Duschenalle 3 Jahre b) Wohnräume, Schlafräume, Flure, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre c) sonstige Nebenräume und sämtliche Lackarbeitenalle 7 Jahre 4.
Mietrecht: Renovierungspflicht bei Auszug - bitte Klauseln pruefen
vom 7.8.2011 48 € Historischer Preis
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Zu den Schoenheitsreparaturen gehören: das Entfernen aller Tapeten, Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken innerhalb der Wohnung, das Streichen der Heizkörper und Heizrohre sowie anderer Versorgungsleitungen, der Innentueren, de Fenster (..) und Aussentueren von Innen sowie der übrigen Holzteile, bei uebermaessigen Abnutzungsspuren das Abziehen und Abschleifen der Parketfussboeden und Innentreppen und danach deren Versiegelung, die Reinigung der Teppichböden. ... Diese Schoenheitsreparaturen hat der Mieter während der Vertragszeit nach Ablauf folgender Zeitspannen seit Beginn des Mietverhältnisses bzw. seit der letzten Durchführung ausführen zu lassen: in Küche, Bad bzw.
uns droht Ungemach bei der Rückgabe der Wohnung
vom 6.12.2006 25 € Historischer Preis
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So haben wir im Wohnzimmer zwei Wasserflecken, wo der Putz (keine Tapeten an den Wänden) bröckelig ist und einen Wasserfleck in der Küche. ... Wenn das Mietverhältnis länger als ein Jahr läuft haben wir eine Beteiligung von 12,5% in Nebenräumen, 20% in Wohn-/Schlafzimmern, 33% In Küche / Bad. Ach ja, zur Information, Küche und Wohnzimmer sind in Wollweiß gestrichen, das Schlafzimmer in einem ganz hellen Gelb (Decke in Weiß).
Auszug Mietwohnung Schönheitsreparaturen
vom 22.2.2024 für 53 €
Die Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren (gegebenenfalls auch Entfernen der alten Tapeten), Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden einschließlich Leisten, der Heizkörper und Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen. ... Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten fachgerechten Durchführung an, in folgenden Zeitabständen fällig: - Wände und Decken in Küchen, Baderäumen und Duschen alle 3 Jahre, - Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, - in sonstigen Nebenräumen innerhalb der Wohnung alle 7 Jahre, - Fußböden einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Innentüren, Fenster, Außentüren von innen alle 7 Jahre. 4. Bei Beendigung des Mietverhältnisses gilt für die Schönheitsreparaturen, die aufgrund des Fristenplans noch nicht (wieder) fällig sind, folgende Kostenregelung: Küchen, Bäder und Duschen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 33 % der erforderlichen Kosten gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66 % der Kosten.