Mietwohnung als Büro für freiberufliche Tätigkeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Marko Liebich / Meissen
Die Tätigkeit hätte keine Außenwirkung (kein Kundenverkehr, keine Warenanlieferung etc.) und würde sich auf die weiteren Mieter nicht anders auswirken als eine Nutzung zu Wohnzwecken. Ist es richtig, dass der Vermieter dies erlauben oder zumindest hierüber informiert werden muss, da keine Nutzung zu Wohnzwecken vorliegt?