Verteilerschlüssel Betriebskosten
Sehr geehrte Damen und Herren, in § 3 Punkt 2 unseres Mietvertrages zum Thema Abrechnung Betriebskosten ist folgender Wortlaut festgelegt worden: "Die Verteilung der einzelnen Kosten erfolgt nach Wahl des Vermieters bzw. nach dem Verhältnis der Mieter zur Gesamtmiete des Hauses oder nach dem Verhältnis der Wohnfläche und Nutzfläche zur Gesamtwohn- und Nutzfläche des Hauses oder nach Kopfzahl oder nach gemessenen Verbrauch oder nach Mieteigentumsanteilen." ... Die Hausverwaltung des Vermieters rechnet immer nach Verbrauch ab; uns liegt eine länger zurückliegende Rechnungskopie des Vormieters vor. Haben wir das Recht auf Zurückhaltung der Nachforderungen für Kaltwasser- und Abwassergebühren, weil nicht verbrauchsbezogen abgerechnet wurde oder hat die Vermieterin aufgrund der im Mietvertrag geregelten Verteilung das Recht zur Abrechnung nach Monaten?