Mieterhöuhung & Untermietzuschlag
vom 11.2.2013
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Meine ehem. Partnerin ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, die Hausverwaltung entlässt Sie nicht aus dem Mietvertrag. Ich würde gerne ein Zimmer der 2 Raum - Wohnung untervermieten, eine Zustimmung der Hausverwaltung erfolgt nur wenn ich die Nettokaltmiete um 40 Euro erhöhe + Untermietzuschlag ansonsten würden Sie ablehnen mit Verweis auf Überbelegung, der Hausverwaltung ist bekannt das meine ehemalige Partnerin ausgezogen ist.