Kann der Vermieter auch für die Zeit, als das Kaufhaus noch Geschäftsbetrieb hatte, also bis 31.08.2
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Meine Frage nun: Kann der Vermieter auch für die Zeit, als das Kaufhaus noch Geschäftsbetrieb hatte, also bis 31.08.2009, die durch Insolvenz nicht gezahlten Mietnebenkosten auf die übrigen Mieter im Center umlegen?