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Öffnen einer Wohnungstür

30. Januar 2005 22:10 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung in der Nähe von Köln. Mein Wohnort ist ca. 300 km entfernt, so daß ich vor Ort nicht ständig zur Verfügung stehe.
Aus heiterem Himmel bekam ich per Fax die Nachricht, daß sich mein Mieter veranlaßt sieht, die Miet- und Nebenkostenzahlung sofort einzustellen, da die Wohnung dramatisch nasse Wände aufweist, die zu einer gesundheitlichen Gefährdung der Bewohner führen könnten.
Ich habe sofort versucht, meinen Mieter zu erreichen, aber ich hatte das Gefühl, daß er nicht erreichbar sein wollte. - einfügen möchte ich noch, daß er ohnehin den Vertrag gekündigt hatte, und nur noch zwei Montate Vertragszeit bzw. Zahlung übrig blieben.
Die Fax-Nachricht war von meinem Mieter ohne Fax-Absender versandt worden.
Unter der mir bekannten Handy-Nummer, über die ich den Mieter im April 2004 mit Sicherheit noch erreicht hatte, meldete sich eine Person, die vorgab den Namen des Mieters nicht zu kennen.
Unter der Festnetz-Nummer ging der Anruf raus, ohne daß sich jemand meldete, oder das Besetzt-Zeichen ertönte.
Hausbewohner, die ich um Hilfe bat, teilten mir mit, daß der PKW des Mieters seit einigen Tagen schon nicht mehr gesehen worden war. - Diesen Kontakt zu den Mitbewohnern des Hauses hielt ich während der nächsten Tage aufrecht, ohne daß ich bezüglich des Fahrzeuges eine andere Auskunft bekam.
Am Tag, an dem die Fax-Nahricht des Mieters bei mit eingegagen war, unternahm ich auch den Versuch, in der Heimatgemeinde des Mieters per Telefon doch evtl. einen Kontakt herstellen zu können. Personen des gleichen Nachnamens fragte ich nach Möglichkeiten der Kontaktaufnahme - auch diese Bemühungen waren ohne Erfolg.
Nach 8 Tagen vergeblichen Bemühens setzte ich mich in mein Auto und fuhr in Richtung Köln.
Ich nahm noch einmal Kontakt auf mit den Bewohnern des Hauses, die mir vor Ort nochmals bestätigten, daß sie den PKW des Mieters in der genannten Zeit nicht gesehen hatten. Auf seinem Einstellplatz und den anderen Parkplätzen war das Fahrzeug nicht auszumachen.
Dann begab ich mich an die Wohnungstür, schellte an der Tür und klopfte - es meldete sich niemand.
Ich besaß einen Ersatzschlüssel für die Wohnung, mit dem ich die Tür aufschloß und die Wohnung betrat.
Lt. Mietvertrag darf ich als Vermieter "Bei Gefahr im Verzuge" zu jeder Zeit, auch ohne Beisein des Mieters, die Wohnung betreten.
Meine Frage:
War mein Betreten der Wohnung unter den genannten Umständen und der geschilderten Sachlage, rechtlich begründet. oder -
was hätte sein müssen, daß auf "Gefahr im Verzuge" erkannt wird?
Gern höre ich von Ihnen.

30. Januar 2005 | 22:28

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihr Verhalten war korrekt. Nicht nur, dass der Mieter hier nicht ohne vorherige Aufforderung zur Mangelbeseitigung die Miete nicht hätte mindern dürfen, bestand hier in der Tat die Gefährung der Mietsache.

Dann aber haben Sie das Recht, die Wohnung zu betreten und nach dem Rechten zu sehen (mehr aber bitte nicht).

Als sogenannter "mittelbarer Besitzer" (der Mieter ist unmittelbarer Besitzer) konnten Sie daher in dem von Ihnen geschilderten Fall die Wohnung bestreten um Nachzusehen.

Noch ein Tipp: Machen Sie gegenüber dem Mieter Ihr Vermieterpfandrecht geltend, um wenigstens vielleicht noch für die ausstehende Miete Rechte durchsetzen zu können.


Mit freundlichen Grüßen

Techtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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