Eigenmächtige Auftragsvergabe einer Hausverwaltung
vom 17.11.2012
50 €
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Im Verwaltervertrag ist u.a. geregelt, dass der Vertrag nur aus „wichtigem" Grund vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden kann. ... -Falls dies ein wichtiger Grund ist, kann die Kündigung dann nach §26 Abs.1 WEG auch nur von den Wohnungseigentümern unterschrieben werden, die auch die Kündigung aussprechen wollen - sofern diese die Stimmenmehrheit bilden – oder müssen grundsätzlich alle Eigentümer unterschreiben?