Mietverhältnis aus "Gewohnheitsrecht" od. Tatbestand "Hausbesetzung"? Erbe sucht Rat.
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Domsz / Wiesenfelden
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, im Kern zielt meine Anfrage darauf ab, ob jemand allein aufgrund der Tatsache, eine Immobilie seit Jahren (unentgeltlich!) zu bewohnen, quasi durch eine Art Gewohnheitsrecht, Mieterstatus erworben haben kann, obwohl er nie einen Mietvertrag unterzeichnet hat und die mündliche Vereinbarung zu diesem mietfreien Wohnen mit einer Person geschlossen wurde, die dazu rechtlich gar nicht befugt gewesen ist, weil sie zu keinem Zeitpunkt Eigentümerin der Immobilie war! Oder greift hier der Tatbestand der Hausbesetzung mit der rechtlichen Möglichkeit des jetzigen Eigentümers (aufgrund Erbschaft), eine Zwangsräumung zu veranlassen?