Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit, die erforderlichen Schönheitsreparaturen in der Wohnung sach- und fachgerecht durchzuführen. ... Ist die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses in renoviertem Zustand übergeben worden und endet das Mietverhältnis vor Ablauf der oben aufgeführten Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter zu zahlen. ... Etwa zurückgelassenen Gegenstände kann der Vermieter nach seiner Wahl entweder auf Kosten des Mieters einlagern oder vernichten lassen, wenn sie trotz einmaliger schriftlicher Aufforderung innerhalb einer darin festzusetzenden Frist unverschuldet nicht einhalten können, ist er verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. 2 Wird die Rückgabe der Wohnung durch den Mieter verzögert oder sind nach der Rückgabe noch Schönheitsreparaturen notwendig, so ist der Mieter verpflichtet, eine Nutzungsentschädigung in Höhe der letzten gültigen Miete zu bis zur vollständigen Räumung bzw. bis Fertigstellung der Arbeiten an den Vermieter zu zahlen.