Wie sollte ein Kellerraum bei folgender Formulierung im Mietvertrag beschaffen sein: „§1 Mieträume Vermietet werden folgende Räume: Die Wohnung in …… bestehend aus: 3 Zimmer nebst Flur,……,Bad mit Toilette, 1Keller zur Nutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 92 qm beträgt.“ a)Die Formulierung "1Keller zur Nutzung als Wohnraum" besagt, dass ein Kellerraum, geeignet zur Nutzung als Wohnraum, zur Verfügung gestellt wird und so auch eingefordert werden kann b)Die Formulierung "1Keller zur Nutzung als Wohnraum" soll die Nutzungsbestimmung der gesamten Wohnung beschreiben, ist so aber ausreichend, einen komfortablen Kellerraum beziehungsweise bei Nichterfüllung eine Mietminderung zu verlangen c)Die Formulierung "zur Nutzung als Wohnraum" beschreibt die Nutzungsbestimmung der gesamten Wohnung und hat lediglich deklaratorischen Charakter Mir ist nicht bekannt, ob die für Wohnräume nötige lichte Höhe von ca. 2,40 m von keinem oder einigen Bereichen des Kellergeschosses erreicht wird.