Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kunden des Mieter stellen Fahrräder ohne Zustimmung auf meinem Grundstück ab

30. April 2025 08:30 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Guten Tag,
seit einigen Jahren vermiete ich auf meinem Grundstück einen Teil mit Nebengebäude (insg. ca. 600qm) als Biergarten an einen Bekannten.
Sein Geschäft läuft immer besser und aus dem einst kleinen Biergarten ist heute ein Restaurant mit Konzerten und Familienfeiern geworden, so dass die Anzahl der Gäste enorm zugenommen hat.
Ein Großteil seiner Gäste stellt ihre Fahrräder und Motorräder auf meinem angrenzenden Hof ab, so dass ich kaum in meine Garagen fahren kann. Eine Zustimmung habe ich dem Mieter dafür nicht gegeben/erteilt. Kann ich dafür eine zusätzliche Miete für die Nutzung von mind. 2 PKW-Stellplätzen verlangen und wenn ja in welcher Höhe = monatl. je 75€ (City-Lage in Kleinstadt)?
Und was kann ich gegen die Nutzung meines Hofs als Fahrradparkplatz seiner Gäste tun, wenn er die Zahlung einer zusätzlichen Miete verweigert?
MfG Jörg Tillessen

30. April 2025 | 10:10

Antwort

von


(473)
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Zusätzliche Miete für die Nutzung von Stellplätzen:

Wenn die Nutzung der Stellplätze nicht Teil des ursprünglichen Mietvertrags ist, haben Sie grundsätzlich das Recht, eine zusätzliche Miete für die Nutzung dieser Stellplätze zu verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie und Ihr Mieter eine entsprechende Vereinbarung treffen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein automatischer Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Miete. Der Betrag von 75€ pro Stellplatz und Monat erscheint in einer City-Lage einer Kleinstadt als angemessen, jedoch ist dies letztlich Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Mieter.


2. Nutzung des Hofs als Fahrradparkplatz:

Da Sie keine Zustimmung zur Nutzung Ihres Hofs als Fahrradparkplatz gegeben haben, können Sie von Ihrem Mieter verlangen, dass er diese Nutzung unterbindet. Sie haben einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB, da es sich um eine Besitzstörung handelt. Sie können Ihren Mieter schriftlich auffordern, dafür zu sorgen, dass seine Gäste den Hof nicht mehr als Parkplatz nutzen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Unterlassung durchzusetzen.

Es wäre ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Mieter zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, könnten die oben genannten rechtlichen Schritte in Betracht gezogen werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

ANTWORT VON

(473)

Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ausländerrecht, Insolvenzrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER