Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Zusätzliche Miete für die Nutzung von Stellplätzen:
Wenn die Nutzung der Stellplätze nicht Teil des ursprünglichen Mietvertrags ist, haben Sie grundsätzlich das Recht, eine zusätzliche Miete für die Nutzung dieser Stellplätze zu verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie und Ihr Mieter eine entsprechende Vereinbarung treffen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht kein automatischer Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Miete. Der Betrag von 75€ pro Stellplatz und Monat erscheint in einer City-Lage einer Kleinstadt als angemessen, jedoch ist dies letztlich Verhandlungssache zwischen Ihnen und Ihrem Mieter.
2. Nutzung des Hofs als Fahrradparkplatz:
Da Sie keine Zustimmung zur Nutzung Ihres Hofs als Fahrradparkplatz gegeben haben, können Sie von Ihrem Mieter verlangen, dass er diese Nutzung unterbindet. Sie haben einen Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB, da es sich um eine Besitzstörung handelt. Sie können Ihren Mieter schriftlich auffordern, dafür zu sorgen, dass seine Gäste den Hof nicht mehr als Parkplatz nutzen. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten Sie rechtliche Schritte einleiten, um die Unterlassung durchzusetzen.
Es wäre ratsam, zunächst das Gespräch mit Ihrem Mieter zu suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, könnten die oben genannten rechtlichen Schritte in Betracht gezogen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
El-Zaatari
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Mohamed El-Zaatari
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