Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen und unter Berücksichtigung des von Ihnen reduzierten Einsatzes wie folgt beantworten:
Da im Übergabeprotokoll die Nutzung des Gartens geregelt ist, und da dies vom Vermieter seit 2006 geduldet wird, ist die Gartennutzung sicherlich Teil des Mietvertrages geworden. Schließlich wurde ja auch eine entsprechende Verpflichtung des Mieters fixiert (Bewirtschaftung).
Der Umstand, dass dem Mieter die Bewirtschaftung obliegt, spricht dafür, dass er berechtigt ist, diesen Garten alleine zu nutzen.
Ansonsten wäre eine andere Regelung hinsichtlich der Bewirtschaftung zu treffen gewesen.
Anders als Sie sehe ich durchaus Probleme, jetzt dem betreffenden Mieter dieses Nutzungsrecht zu beschränken und anderen Mietern die Nutzung des Gartens zu gestatten.
Sie werden im Rahmen alternativer Lösungen daher intensiv darüber nachdenken müssen, dem jetzigen Mieter eine Aufgabe seiner Rechtsposition durch entsprechende Zuwendungen schmackhaft zu machen.
Schließlich hat er möglicherweise in den letzten Jahren ja auch in diesem Garten investiert.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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