Auszug und Renovierung - anfallenden Schönheitsreparaturen ermitteln
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Mietvertrag wurde am 11.06.2004 (Einzug 01.08.2004) unterschrieben und endet am 30.04.2009 und nun möchte ich wissen was ich bei Auszug alles renovieren muss. ... Soweit Fußböden mit Belägen mieterseitig abgedeckt werden, ist spätestens beim Auszug der alte Zustand ordnungsgemäß herzustellen. ... Sind bei Beendigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen entsprechend Ziffer 2-4 nicht fällig, so zahlt der Mieter an den Vermieter einen Kostenersatz für die seit der letzten Durchführung der Schönheitsreparaturen erfolgte Abwohnzeit im Fristenzeitraum gemäß Ziffer 2 – 4, sofern nicht der Mieter die Schönheitsreparaturen durchführt, oder sich nicht der unmittelbar folgende Nachmieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen bereit erklärt oder die Kosten hierfür übernimmt.