mietvertrag auf unbestimmte zeit über 3 jahre mindestmiedauer
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
sehr geehrte damen und herren ich habe einen standardmietvertrag den ich aufgrund von sehr hohen nebenkosten kündigen möchte. im mietvertrag ist folgendes angekreuzt: der mietvertrag beginnt am: 1.3.2009. der mietvertrag läuft auf unbestimmte zeit. daneben steht handschriftlich : mindestens jedoch 36 monate. die klausel "die parteien vereinbaren das wechselseitig auf die dauer von ..... jahren (höchstens 4 jahre) auf das recht zur ordentlichen kündigung verzichtet wird " ist nicht ausgefüllt. ich hatte mich mit dem Vermieter auf eine mindestmietdauer von 3 jahren geeinigt und stehe normalerweiße auch zu meinem wort. allerdings wurde mir vom vermieter damals mündlich zugesagt das eine nebenkostenvorauszahlung von 70,- € mtl. völlig ausreichend ist. aufgrund der nebenkostennachzahlung komme ich jedoch nun umgerechnet auf eine voorauszahlung von 110,- € für eine 50 qm Singlewohnung und möchte so schnell wie möglich hier raus. mit freundlichen grüßen schmid