Gewohnheitsrecht verhindert Anbau?
vom 5.7.2007
20 €
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Das Problem ist aber, dass wir dann den einzigen Zugang zum Garten, der von allen Parteien im Haus schon viele Jahre genutzt und auch gepflegt wird aus bautechnischen Gründen schließen müssten. Eine mietvertragliche Nutzung des Gartens liegt aber nicht vor. ... Ohne diesen Umbau ist die Wohnung für uns nicht nutzbar, da zu klein (wir haben 2 Kinder) und wir müssten uns nach oben vergrößern, was eine komplizierte Eigenbedarfskündigung (alte Mieter, 30 Jahre im Haus) zur Folge hätte.