Hat unsere Vermieterin einen Kautionsanspruch?
vom 15.5.2006
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
In Stichworten die Problemstellung: Vermieter hat den Mietvertrag vor 12 Jahren – obwohl damals noch verehelicht – allein unterschrieben, und uns während seines „Rosenkrieges“ mit seiner „Noch-Ehefrau“ die Kaution im Januar 2006 (€ 3.300,--) zurückgegeben, (während einer drei Monate andauernden Zwangsverwaltung, in deren Verlauf der Zwangsverwalter einmal – im Januar 2006 – die Herausgabe der Kaution – von uns verlangt hat – erfolglos, und seitdem nie wieder). ... Nach unserer Kenntnis ist eine Klausel dieser Art rechtsunwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. ... In zwölf Jahren Mietverhältnis ist die Miete regelmäßig pünktlich gezahlt worden.