Guten Abend, nicht aus Unhöflichkeit sondern um keine Romane zu schreiben formuliere ich die Sachverhalte weitgehend im Telegrammstil : - am 30.01.2009 schloß ich mit einer Gemeinde einen Gewerbemietvertrag " mit Staffelmiete" ( im 2. ... Zinsen bis 31.01.2006 ) - in der Annahme das die Forderungen rechtens sind, haben wir die geforderten Beträge im Februar und März 2006 beglichen. - erst Ende 2006 ist mir aufgefallen, daß der Mietvertrag bereits am 31.01.2005 endete - nachdem ich die Gemeinde kontaktiert hatte, haben wir am 30.03.2007 einen neuen Mietvertrag ( ohne Staffelmiete mit einem Mietzins X der in etwa der Ausgangsmiete des Vertrages vom 31.01.1995 entspricht ) geschlossen - da wir zu diesem Zeitpunkt auch wieder " Mietrückstände " hatten, die ja aber faktisch keine waren, wurde vereinbart, das wir für diese Monate eine " Nutzungsentschädigung " an die Gemeinde nachzahlen die in etwa 92 % der neuen Gewerbemiete entspricht - um Streit und Kündigung der Gewerberäume zu vermeiden habe ich diesen Verträgen zugestimmt - der Mietvertrag vom 30.03.2007 ist nunmehr fristgemäß gekündigt und daher keine Zurückhaltung mehr vonnöten Folgende Fragen : Ob und wie kann ich die gezahlte Miete für den Zeitraum ab dem 01.02.2005 bis zum Gültigwerden der Verträge vom 30.03.2007 ( Nutzungsentschädigung bzw. neue Mieten ) zurückfordern ?