Mein Vermieter stellte für das Jahr 2007 eine aus meiner Sicht überhöhte Nebenkostenabrechnung, ohne die entsprechenden Belege vorzulegen. Mir war nicht einsichtig, dass ich nach einer Isolierung des ganzen Hauses und dem Einbau neuer Fenster einen höheren Heizölverbrauch gehabt haben sollte als im Vorjahr, weshalb ich Widerspruch einlegte. Zunächst wurde ein Ablesefehler bei der Ermittlung des Restbestandes von etwa einem Fünftel des Gesamtverbrauchs eingeräumt und die Abrechnung entsprechend korrigiert.
Hallo ist eine Selbstschuldnerische Bürgschaft trotz Hinterlegung einer Kaution von 3 Monatsnettokaltmieten wirksam? Im vorliegenden Fall wird vom Vermieter durch das Immobilienmanagement eine zusätzliche Selbstschuldnerische Bürgschaft gefordert, um in die engere Auswahl der Wohnungsinteressenten zu kommen. Ich habe bereits gelesen, dass § 551 BGB die maximale Höhe der Kaution und der Bürgschaft auf kombiniert maximal 3 Monatsnettokaltmieten festlegt.
Guten Abend, gestern haben wir in unserem Schlafzimmer Schimmel an der Decke entdeckt (Außenwand). Heute Morgen ist dann noch Schimmel unten in der Ecke und entlang der Wand aufgefallen (ebenfalls Außenwand). Vor 4 Monaten war noch kein Schimmel zu sehen.
in meinem mietvertrag den ich zum 01.04 am 07.03.2008 unterschrieben habe steht eine klausel §6 "absatz 2)" die besagt: Bei Wohnungsübergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt nun habe ich den mietvertrag unterschrieben, das übergabeprotokoll aber nicht gesehen und unterschrieben. ich möchte nun von dem mietvertrag zurücktreten, geht das? besten dank, alex
Den Mietvertrag habe ich dann fristlos zum 31.12.2014 gekündigt. ... Von meiner Seite möchte ich aber, dass es bei der Kündigung des Mietvertrages bleibt. ... Ein Recht zur außerordentlichen fristlosenKündigung aus wichtigem Grund steht Ihnen gesetzlich nach § 314 BGB nur zu, wenn Ihnen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Daher sprach ich schriftlich unter Angabe aller Gründe erstmals eine fristloseKündigung aus, die ich persönlich zustellte. ... Aufgrund der Tatsachen teilte ich dem Mieter mit, ihm noch eine Chance zu geben und erklärte die Kündigung für nichtig. ... Am 07.03.09 habe ich schriftlich dem Mieter die fristloseKündigung ausgesprochen und per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen.
Nach Einzug von neuen Mietern, die mich nicht leiden können, bin ich nach langem Hin und Her wegen nächtlicher Ruhestörung und der Haltung von zu vielen Haustieren ( ich habe vorübergehend mehr, als die üblicherweise genehmigten 5 Stück) nun nach Mobbing vom Nachbarn usw vom Vermieter angeklagt worden bzw hatte eine fristloseKündigung bekommen.
Die Wohnung wurde aufgrund 2 ausstehender Monatsmieten fristlos gekündigt mit anwaltlicher Aufforderung diese bis zum 12.07.2015 zu räumen. Die Mietrückstände wurden kurz daraufhin ausgeglichen und man einigte sich auf eine ordentliche Kündigung zum 30.09.2015.
Im Juni 2005 kündigte ich die Wohnung aus finanziellen Gründen fristlos (per Einschreiben/Rückschein). Meine Vermieterin hat die Kündigung bis dato weder bestätigt noch abgewiesen, hat jedoch im August 2005 die Wohnung neu vermietet.
Wegen Miet nicht Zahlung die Gesamtemietschuld wurde aber vor Verhandlung komplett bezahlt, da es aber schon die 2 te fristloseKündigung ist half das nicht.
Am 18.07. erhalte ich ein Schreiben vom RA , als Vertretung der Hausverwaltung mit fristloserKuendigung des Mietverhaeltnisses und Zahlungsziel 25.07. ?
"Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin denjenigen Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entsteht, dass das Mietverhältnis der Parteien über die Räume im Hause.... gemäß Mietvertrag vom 26.09.02 vor dem 01.12.2010 durch berechtigte fristloseKündigung der Klägerin geendet hat."
Ich habe dem Mieter fristlos gekündigt, mit dem üblichen Vermerk der Nichtduldung bzw. stillschweigende Fortführung des Mietverhältnisses. ... Morgen wird der Mieter per Boten aufgesucht und wenn erreichbar die Kündigung übergeben.
Jetzt hat er mir ( obwohl er im Vorfeld nur telefonisch angemahnt hatte) Eine letzte Mahnung geschickt und will von mir 4300 Euro innerhalb von 14Tagen sonst macht er von seinem Recht der fristlosenKündigung gebrauch.