Mündlich geschlossener befristeter Mietvertrag
vom 5.1.2009
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Maximilian A. Müller / Landau
Wir haben über eine Wohnungsvermittlung ein möbiliertes Zimmer angemietet, für unsere Tochter da sie eine Lehrstelle 120 Km vom Wohnort entfernt aufgenommen hat, für mindestens ein Jahr.Für diesen Zeitraum haben wir auch die Vermittlungsprovision bezahlt.Nun nach vier Monaten teilt uns der Vermieter mündlich mit das wir sechs Wochen Zeit haben das Zimmer zu räumen.Nun enstehen uns kosten für die neuvermittlung eines neuen Zimmers und die überschüssige Vermittlungsgebühr ist auch futsch.Kann der Vermieter für die Kostenübernahme herrangezogen werden?