Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben es richtig verstanden. Wenn die Kündigungserklärung fristgerecht spätestens am dritten Werktages des Märzes dem Vermieter zugeht, können Sie das Mietverhältnis zum 31.05.2022 kündigen. Der Mietvertrag endet dann mit Ablauf des Monats Mai.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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