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Kündigungsfrist bei dem Mietvertrag mit Kündigungsverzicht

| 29. Januar 2022 19:10 |
Preis: 45,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Mietvertrag für die Wohnräume am 07.05.2021 unterschieben. Es handelt sich um eine 2-Zimmer Wohnung mit dem Beginn des Mietverhältnisses am 01. Juni 2021. Es steht im Vertrag folgende Information: "Kündigungsverzicht: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31. Mai 2022 erklären. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt".
Habe ich es richtig verstanden, dass ich den o. g. Vertrag bis zum 31. Mai 2022 kündigen kann und muss in diesem Fall die Wohnung bis zum 03. März 2022 schriftlich bei dem Vermieter kündigen? Oder darf ich den Vertrag es ab 31. Mai 2022 plus 3 Monate kündigen?

Vielen Dank im Voraus!

29. Januar 2022 | 19:35

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben es richtig verstanden. Wenn die Kündigungserklärung fristgerecht spätestens am dritten Werktages des Märzes dem Vermieter zugeht, können Sie das Mietverhältnis zum 31.05.2022 kündigen. Der Mietvertrag endet dann mit Ablauf des Monats Mai.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Bewertung des Fragestellers 29. Januar 2022 | 20:26

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