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Zahlung Leermiete Pferdebox, gleichzeitig Stallverbot

11. April 2015 22:27 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
nachdem uns mündlich mitgeteilt wurde das der Stall umgebaut wird und gleichzeitig die Stallmiete erhöht wird hatte ich ein Gespräch mit der Stallbesitzerin. Ich habe ihr mündlich mitgeteilt falls es zum Umbau kommt und die Miete erhöht wird das ich das nicht zahlen kann und ich mich nach einem anderen Stall umschauen werde. Den Tag darauf hatte ich an meinem Schrank die Kündigung hängen, datiert 21.3. gekündigt zum 30.04.. Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag 4 Wochen zum Monatsende. Im Kündigungsschreiben wurde mir eine Leermiete von 50% angeboten für den April falls ich bereits zum 31.3. ausziehen möchte. Mündlich wurde mir mitgeteilt es wäre sehr erwünscht wenn ich zum 31.3. ausziehe. Ich bin am 29.3. bereits ausgezogen und hab für den April die Leermiete bezahlt. Ich war heute eine Stallfreundin dort besuchen. Als ich Zuhause war hatte ich eine Nachricht von der Stallbesitzerin erhalten da es sich dort um einen Privatstall handle bittet sie mich ihren Stall nicht mehr zu betreten. Hab ich das Recht die Leermiete zurück zu fordern? Schließlich habe ich durch Zahlung der Leermiete Anspruch auf die Box. Was ist wenn bereits im April die Box abgerissen wird durch den Umbau?

Vielen Dank.

11. April 2015 | 23:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:




Frage 1:
"Hab ich das Recht die Leermiete zurück zu fordern?"



Nein, nach Ihrer Schilderung nicht.


Vertraglich waren Sie nach der vermieterseitigen Kündigung noch bis zum 30.04.2015 zur Zahlung der vollen Miete verpflichtet.

Für den Fall des vorzeitigen Auszuges hat man Ihnen eine um 50% gekürzte Miete für den April zugesagt.

Sie sind vorzeitig ausgezogen und haben die gekürzte Miete für den april bezahlt.

Bei dieser Sachlage haben sie aber grundsätzlich gar kein Nutzungsrecht mehr an der Box, denn ansonsten würde ja die Bedingung "vorzeitiger Auszug" gar keinen Sinn ergeben, wenn Sie danach quasi wieder "einziehen" könnten.

Man hat hier im übertragenen Sinne eine Art Aufhebungsvertrag geschlossen, um Sie aus der box zu bekommen und Ihnen dafür die halbe Miete erlassen.




Frage 2:
"Was ist wenn bereits im April die Box abgerissen wird durch den Umbau?"



Dann hätten Sie grundsätzlich für die Tage ab dem Abriss einen Anspruch auf Rückerstattung der überzahlten Miete, da sie nicht für etwas bezahlen müssen, was dann tatsächlich gar nicht mehr existiert.


Mit freundlichen Grüßen


Raphael Fork
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Raphael Fork

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