sehr geehrte damen und herren, mein vater wohnt seit ca. 1985 in einer altbauwohnung mit balkon. der mietvertag ist noch aus der DDR-zeit. vor ungefähr 5 jahren wurden die wohnungen -des bisher von einer wohnungsgesellschaft verwalteten hauses- verkauft, so dass mein vater seitdem einen privaten vermieter hat. ein neuer mietvertrag wurde nicht geschlossen. zeitgleich hat sich mein vater eine sat-schüssel auf den balkon stellen lassen. sie ist nicht an der hauswand montiert, sondern ist unfallsicher auf einem ständer mit fuß angebracht. der private eigentümer der wohnung wurde nicht darüber informiert, weil wir nicht wussten, dass dies erforderlich ist. (die zeitangaben sind etwas ungenau, aber mein vater ist 83 jahre alt und kann sich nicht mehr so genau erinnern.) jetzt hat mein vater einen brief von der beauftragten verwaltung des eigentümers bekommen, dass er innerhalb von 10 tagen die sat-schüssel entfernen soll, weil ein kabelanschluss vorhanden ist. fragen - kann der vermieter nach 5 jahren plötzlich verlangen, die schüssel zu entfernen? ... (seine rente ist nicht hoch und der anschluss muss bezahlt werden, ist nicht in der miete enthalten) - gibt es evtl. ein gewohnheitsrecht (weil er die schüssel schon 5 jahre nutzt) oder eine art altersschutz?