fristlose Kündigung einer Mietwohnung - Räumungsklage
vom 24.10.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Guten Tag, ich bin Vermieter meine Mieter haben einen Mietrückstand von in Summe höher als 2 Monatsmieten Ich habe durch Einwurfeinschreiben am 21.10.2024 zum 31.10.2024 fristlos gekündigt. Frage: können Sie mir eine Räumungsklage bei Gericht / Gerichtsvollzieher veranlassen? Bitte für das Gericht und den Gerichtsvollzieher die entsprechenden Kosten gleich abfragen damit durch entsprechendes Aktenzeichen der Vorschuss bezahlt werden kann Kein Gütetermin oder dergleichen Es handelt sich hier nicht um eine Frage - sondern um einen Auftrag Sie müssten mir Ihre Kosten nennen