Kündigung wg. nassen Kellers und Schimmelgestank
vom 18.8.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Am 23.7.2020 dann gaben wir auf und kündigten fristgerecht, stellten daneben auch die Bedingung, dass die Baustelle bis Mitte August so gestaltet sein müsse, dass wir wenigstens ausziehen könnten, und kündigten bei Nichterfüllung eine Mietminderung um 10% der Bruttomiete an, forderten auch eine Entschädigung für die Sachschäden. Auf die Kündigung wurde prompt reagiert (wir sollten uns „möglichst umgehend" zwecks Besichtigungen) melden. ... Wir befürchten jetzt, dass sich weiterhin nichts tut und dass der Vermieter unsere Mietminderung nach unserem Auszug einfach von der Kaution wieder abzieht.