Speicher-Ausbau Unterlassungsklage durch darunterl. Whg.Eigentümer
vom 11.1.2006
40 €
Historischer Preis
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In der Teilungserklärung von 2001 steht, daß die Umwandlung des Speichers in Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der übrigen Sondereigentümer bedarf und der neue Eigentümer berechtigt ist, den Dachraum auszubauen. ... Die bloße Duldung einer baulichen Veränderung enthält grundsätzlich nicht eine erforderliche Zustimmung. ... Oder habe ich bei Kauf automatisch der Teilungserklärung komplett zugestimmt bzw. ich hätte versuchen müssen, daß die vor meiner Zeit angefertigte Teilungserklärung geändert wird?