Mietrecht **Mieterhöhung**
vom 22.6.2011
75 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Das Mietverhältnis besteht weniger 12/15 Monate; ist eine Erhöhung überhaupt zulässig? ... Das Ankündigungsschreiben gibt die Mieterhöhung als eine "..um die Grundmiete weiterhin auf dem Niveau der dem Vermieter entstehenden Aufwendungen zu halten..." notwendige Maßnahme an. ... Schaffen Sie es, diese Erhöhung zu negieren?