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53 Ergebnisse für versicherung anfechtung täuschung

Unfallversicherung, Vorversicherungen, vorvertragliche Anzeigepflicht
vom 21.4.2008 35 € Historischer Preis
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Bei der Durchsicht meiner Versicherungsunterlagen habe ich in diesem Zusammenhang folgende Sachverhalte festgestellt, welche ich hier einmal rechtlich klären möchte: Vor einigen Jahren beim Abschluss einer weiteren Unfallversicherung wurde im Antrag auch nach Vorversicherungen gefragt, wozu folgende Dinge erwähnt bzw. unerwähnt blieben: -> A) angegeben wurde als Vorversicherung eine bestehende Unfallversicherung (ohne Vorschäden) mit dem zusätzlichen handschriftlichen Hinweis, „dass diese bestehende Unfallversicherung evtl. nächstmöglich gekündigt wird“; die Kündigung dieser Vorversicherung ist allerdings nicht erfolgt, da ich mich später entschied, die erste Unfallversicherung weiterhin zu behalten… -> B) versehentlich nicht angegeben wurde eine im Rahmen eines Versicherungspaketes enthaltene Unfallversicherung meiner Kreditkarte, welche nur in sehr begrenzten Fällen und nur beim Einsatz der Kreditkarte zum Zuge käme (ohne Vorschäden); diese hatte ich schlichtweg vergessen… Ich gehe einmal davon aus, dass aufgrund der obigen Sachverhalte A) und B) jeweils eine Anfechtung des Versicherungsvertrages mangels arglistiger Täuschung sowohl bei einer Nachmeldung als auch im potentiellen Schadensfall nicht möglich ist. ... Meine Überlegungen gehen jetzt dahin, obige Sachverhalte der Versicherung nachzumelden, weil mir ein bekannter Versicherungsmakler hierzu riet, um „auf der sicheren Seite zu sein“, da obige Sachverhalte seiner Ansicht den Versicherer nicht dazu bewegen würden, vom Vertrag zurückzutreten. ... Des weiteren mal angenommen, obige Sachverhalte A) und B) werden nicht nachgemeldet und der Versicherer erfährt erst nach Eintritt des potentiellen Versicherungs- und Leistungsfalls von den evtl. in den Sachverhalten A) und B) enthaltenen Obliegenheitsverletzungen, dann hätte er zwar kein Anfechtungsrecht aber ein Rücktrittsrecht.
Laufzeitänderung BU-Vers. - nur Nachtrag angreifbar?
vom 20.3.2008 30 € Historischer Preis
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Da damals die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig beantwortet wurden und mittlerweile die bedingungsgemäßen Rücktrittsfristen abgelaufen sind, ist diese Versicherung an sich nicht mehr wegen einer möglichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht per Rücktritt oder Anfechtung angreifbar. ... Meine Frage: Einmal angenommen, die Versicherung hätte einen berechtigten Grund zum Rücktritt oder zu einer Anfechtung aufgrund der Angaben im Änderungsantrag: Kann die Versicherung dann nur für die den Nachtrag relevanten Änderungen (Laufzeitverlängerung und Dynamik) zurücktreten bzw. diese anfechten (angenommen, die für den Nachtrag relevanten Rücktrittsfristen sind noch nicht abgelaufen) oder kann sie sogar vom gesamten, d.h. dem Ursprungsvertrag inkl. ... [Anmerkung: Ausführungen zu Rücktrittsfristen und Anfechtung]) gelten bei einer Änderung der Versicherung hinsichtlich der neu gemachten Angaben entsprechend.
Kündigung PKV wg. arglistiger Täuschung
vom 7.9.2012 60 € Historischer Preis
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Nun war ich bis zum Ende letzten Jahres dort versichert, bis dann die Kündigung wg. arglistiger Täuschung kam. Seit diesem Zeitpunkt bin ich nun nicht mehr versichert und habe mich an die Vermittlerin gewandt, nach Rücksprache mit der Versicherung kam meine Krankenakte dort wohl nicht an und den Hinweis auf die besagt Krankheit hat keiner beachtet. ... Hatte der Versicherer den Hinweis beachtet, hätte er evtl. abgelehnt und ich hätte die Kündigung bei meiner alten Versicherung zurückziehen können.
Rückkaufswert der gekündigten Rentenpolice oder Anfechtung?
vom 15.6.2007 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, geben Sie uns bitte eine Empfehlung, ob wir vorliegend gegen an gehen sollen oder nicht." --------------------------------- folgende Fragen stellen sich uns: --------------------------------- 1). Ist es sinnig bzw. besteht noch die Möglichkeit unsere Willenserklärungen zum Vertrag z.B. gem.
Berufsunfähigkeitsleistung abgelehnt
vom 24.11.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun beruft sich meine Versicherung (PLUS Lebensversicherungs AG, Stuttgarter) auf: Auszug aus der Ablehnung: arglistige Täuschung nach §22 Versicherungsvertraggesetz (VVG) in Verbindung mit § 123 BGB, mit Folge, das die Versicherung von Anfang an als nichtig anzusehen ist. ... Zu Punkt 2, da habe ich eine Fehlgeburt gehabt, und keine erhebliche Krankheit die von Bedeutung für eine Versicherung wäre. ... Ich bzw. meine Mutter hat der Versicherung nichts verschwiegen sie hat alles wahrheitsgemäß angegeben und auch nichts absichtlich verschwiegen, noch dazu ist mein Vater Frührentner daher weis sie ja das Versicherungen immer alles ganz genau prüfen.
Berufsunfähigkeit Kündigung anfechtbar
vom 6.7.2020 für 75 €
Die Versicherung hatte eine Dynamische Erhöhung und hat inzwischen eine beachtliche Steigerung erreicht. ... Von der Versicherung kam nur ein Schreiben, dass durch die Entnahme der Dynamik Versorgungslücken auftreten können. ... Hätte das die Versicherung eventuell tun müssen und ist die Kündigung anfechtbar?
falsche Beratung
vom 13.10.2010 40 € Historischer Preis
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Bezüglich der Abmachungen, die damals bei Abschluss der Versicherung getroffen wurden, gibt es Zeugen (meinen Frau und ein Nachbar, der sich auch für diese Versicherung für seine Tochter interessiert hat). ... Was muss ich der Versicherung schreiben?
Vorvertraglichen Anzeigepflichverletzung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
vom 29.9.2009 46 € Historischer Preis
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Bei einem möglichen Rechtsstreit im BU-Leistungsfalle gehe ich davon aus, der Versicherer/Agent behauptet einfach, es wurden bei BU-Abschluss nicht alle Krankheiten und Arztbesuche angegeben und der Versicherer verweigert die Leistung wegen arglistiger Täuschung (Rücktritt oder Anfechtung). Nun zu den Fragen: 1)Können die nicht aufgeführten Krankheiten und Arztbesuche im BU-Antrag als arglistige Täuschung gewertet werden? ... 3)Wenn es eine arglistige Täuschung war, können dann die schriftlichen Angaben aller Krankheiten und Arztbesuche im KV-Antrag als Kenntnis des Versicherers im Sinne der BU-Versicherung (Wissenszurechnung über den Versicherungskonzern) gewertet werden?
Darf Versicherung ärztliche Befunde von vor dem Abfragezeitraum heranziehen
vom 17.6.2021 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Nach der Schweigepflichtsentbindung und der Abfrage der Ärzte hat die Versicherung mir als Beweis einen ärztlichen Befund vorgelegt der datiert ist zeitlich vor dem Zeitraum, welcher im Gesundheitsfragebogen abgefragt wurde. ... Der Befund ist datiert auf den 15.06.2005, also mehr als 6,5 Jahre vor dem Abschluss der Versicherung. ... Darf mir die Versicherung dies entgegenhalten, wenn doch nur explizit ein Zeitraum von 5 Jahren abgefragt wurde.
Kündigung der PKV durch Versicherer?
vom 9.8.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Auszug aus AGB: Kündigung durch den Versicherer: 1.Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in der Krankheitskostenversicherung,wenn die Versicherung ganz oder teilweise den im gesetzlichen Sozialversicherungssystem vorgesehenen Krankenversicherungsschutz ersetzen kann.
Schadensersatz/rückwirkende Auflösung privater Krankenversicherungsvertrag
vom 16.8.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nachdem ich meine Wohnung hatte, teilte ich die Anschrift mit und bat um Änderung des Versicherungs¬scheines. ... Mit Schreiben vom 09.08.06 teilte mir die Versicherung dann schriftlich mit, dass ich bedauerliche Weise eine Modifizierung des geschlossenen Vertrages nicht annehme. ... In der Zeit vom 01.01.2006 – 30.06.06 habe ich die Versicherung von China aus nicht in Anspruch genommen.
Kündigungsmöglichkeiten des Versicherers bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
vom 7.8.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich beabsichtige eine Berufsunfähigkeitsversicherung (Dienstunfähigkeitsversicherung, da Beamter) abzuschliessen. Mit der Materie (DU-Klausel in unterschiedlichen Formen, §41 VVG,abstrakte Verweisung, vorvertragliche Anzeigepflichten,rückwirkende Leistung, Dynamik usw.) habe ich mich ausgiebig beschäftigt. Was mir bis jetzt nicht klar ist: Weder im VVG noch in den besonderen Vertragsbedingungen ist von einer ordentlichen Kündigungsmöglichkeit des Versicherers die Rede.
Versicherungsverträge gleichen Datums mit sich unterscheidenden Inhalten
vom 14.2.2025 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren von "Frag-einen-Anwalt.de", meine Krankenversicherung, die "XYZ", übermittelt mir in ihrer 'Homepage' 3 --in Worten drei--unterschiedliche Versicherungsverträge zur identischer Versicherungsnummer (hier "1234567890") mit identischem(!) Datum (hier dem 24.01.2025). Allerdings weichen die Inhalte der Versicherungsscheine dahingehend ab, als 1.) 3 jeweils sich unterschiedliche Versicherungsbeginne (01.09.2024 / 01.10.204 / 01.01.2025) aufgeführt 2.) 3 jeweils sich unterscheidende Versicherungsprämien (!