Gewinnverteilung
vom 20.3.2013
55 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
GmbH, Eintritt eines neuen Gesellschafters in 2013. Kann durch Gesellschafterbeschluß die Ausschüttung 2012 auf Basis der damaligen Anteilsverteilung beschlossen werden, daß der neue Gesellschafter dabei nicht bezugsberechtigt ist? ... Müßte dieser Beschluß dann vor Eintritt des neuen Gesellschafters unterzeichnnet worden sein oder gleichzeitig mit Beschluß der Gewinnausschüttung, dann müßte der neue Gesellschafter mit unterschreiben (was er auch tun würde).