In einer Gesellschaft mit 100 % der Geschäftsanteile, wo ich außerdem alleiniger Geschäftsführer bin, würde ich annehmen, dass ich nicht jede Vertragsänderung mit einem zusätzlichen Gesellschafterversammlung besiegeln muss (nicht zuletzt, da ich alleiniger Gesellschafter mit 100 % Anteilen bin). ... Ich erinnere mich, dass in so einem Falle meine Akte als Geschäftsführer und Gesellschafter quasi wie Gesellschafterbeschlüsse sind, aber ich mag irren.