Eine weitere Zahlung des ALG 2 wurde abgelehnt, mit Hinweis, dass gesetzliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Leistungen nicht vorliegen, weil sie in Ausbildung ist und diese Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder der § 60 bis 62 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach förderfähig ist. ... Ein Wohngeldantrag wurde zwischenzeitlich gestellt, ein Bescheid liegt noch nicht vor, in den Hinweisen war zu lesen, dass Wohngeld bei „…dem Grunde nach förderfähig…“ nicht gezahlt wird.
Ich bin in der Wohlverhaltensphase in der Regelinsolvenz und habe eine Partnerin, welche bei der Arge mit Ihrem 7-jährigem Sohn Leistungen bezieht. Wir würden gerne zusammen in eine Wohnung ziehen und es stellt sich die Frage, wie mein Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft gerechnet wird. Ich bin in Vollzeit beschäftigt und mir bleibt der Freibetrag von knapp 1000,- Euro.
Gehört nach dem SGB II die Pauschale "Kosten für Unterkunft und Heizung" zum Bestandteil der Berechnung der Arbeitslosenhilfe oder ist dies eine Pauschale, die zwar gezahlt wird auch wenn kein Anspruch besteht. Es geht mir hier auch um den Zuschlag nach §<a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_II/24.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 24 SGB II: Abweichende Erbringung von Leistungen">24 SGB II</a>.
Hallo, ich habe eine wichtige frage. Ich bin 23 mach grad meine 2te Ausbildung als Einzelhandelskaufmann in Biettigheim-Bissingen und bekomme 470 € (ausbezahlt). Das Arbeitsamt will mich nicht Unterstützen wegen der 2ten Ausbildung.
., Partner nicht vorhanden, Vermögen: Unterhalb ALG II, Grundsicherung, etc. ... Dauer), der Aussage des Sozialamtes und des RV- Trägers (Unglaublich für mich) tatsächlich erst ALG II beantragen? ... Rente 710.- Kindergeld 154.- Halbwaisenrente 39.- Wohngeld 97.- Miete 483.-, Hzg, Wasser, Strom 115.- = Euro 402.- im Monat zur Verfügung mit Kind Für Ihre Hilfe, Ihr Interesse und eventuelle Tips in meiner Sache bedanke ich mich!
Sehr geehrter Herr Anwalt, um eine erfolgreiche Beurteilung zu erhalten, lege ich meine wichtigen Informationen dar. - Bis Ende Mai Minijobber mit 300€ Gehalt - Ehefrau erhält seit Ende Juni Elterngeld davor volles Gehalt - Studium ist seit Ende Juli beendet - Warten auf Zugang des Zeignisses - Steuererstattung Ca 2500€ Ende Juli erhalten Nun meine Frage: Habe ich Anspruch auf irgendeine Leistung des Staates? Habe heute eine Termin für die Beantragung von Hartz 4 erhalten. Seit dem meine Frau kein Volles Gehalt mehr erhält lebten wir von unserem Erspartem.
Zumal ich zum Zeitpunkt des Zuflußes also gar kein Leistungsempfänger war und Auszubildende außerdem überhaupt keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach ALG 2 haben! ... Mietzuschuss für Auszubildende: Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können Auszubildende einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten, wenn kein Anspruch auf Wohngeld besteht (§ 22 Abs. 7 SGB II). ... Zudem gilt er nicht als ALG II-Leistung (§ 19 S. 2 SGB II).
Als Berechnungsgrundlage für das Wohngeld wurde als Einkommen nur meine Rente angerechnet, was einen Wohngeldanspruch von ca. 220€ ergab, welcher mir auch mündlich zugesichert wurde. Die Summe aus Rente + Wohngeld würde mir zum Leben ausreichen, da ich nur 240€ Kaltmiete bezahle und auch ab und zu von meiner Großmutter etwas Geld zugesteckt bekomme. Als ich vor ein paar Tagen nun den schriftlichen Bewilligungsbescheid des Wohngeldes erhalten habe, wurde nun doch ein fiktiver Unterhalt von 390€ angerechnet, den ich ja nicht bekomme und nur auf dem Papier steht.
c) Wir bekommen monatlich und immer am letzten Tag des Monats Wohngeld d.h. die nächste Zahlung bzw. die Wertstellung erfolgt jetzt am 31.06.2008.
Wann muss ich rechtlich der Agentur für Arbeit eine Meldung dazu geben, um rechtssicher ALG in der Nahtlosigkeit beantragen zu können? ... Ist das auch noch rechtssicher möglich, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist oder bekomme ich dann gar nicht erst das ALG? ... Denn die Leistung des ALG wäre ja auch höher und würde mir weniger Sorgen bereiten, als die geringe Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Im Oktober 2010 bin ich von Sachsen nach Berlin gezogen um einen Teilzeitjob in Berlin als Fotomedienlaborantin anzunehmen, da mein Gehalt nicht ausreicht um eine Wohnung zu mieten bekomme ich von der Arge Wohngeld.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 23 Jahre und lebe in einer Bedarfsgemeinschaft bei meiner Mutter. Meine Eltern sind seit letztes Jahr getrennt. Mutter: arbeitslos - Hartz 4 Vater: arbeitstätig Mein Einkommen ist 400 Euro Teilzeit Job und mein Gewerbe (Kleingewerbe) mit rund 200 - 300 Euro im Monat.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Falls diese nicht genehmigt wird, werde ich notgedrungen in den Hartz 4 Bezug kommen. Meine Eltern haben vor 20 Jahren für mich und meine Tochter ein Reihenhaus mit ca. 100 Quadratmeter Wohnfläche und ca. 80 Quadratmeter Garten gekauft.
Ich bin Beamtin, in der Elternzeit und muss Hartz IV beantragen. Wie verhält es sich mit der privaten Krankenversicherung. Ich bin nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und als Beamtin wohl von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.