Werkplanung vs. Baubeschreibung: Aufpreis gerechtfertigt?
vom 28.5.2010
58 €
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beantwortet von
Uns wurde weder vom Architekten noch vom Bautraeger mitgeteilt, dass die in den Werkplaenen dokumentierten Aenderungen mit Mehrkosten verbunden sind. ... Meine Frage: auch wenn im Kaufvertrag festgelegt ist, dass Aenderungen der notariell beurkundeten Plaene nur in einem kleinen Umfang moeglich sind (2 Prozent), erwarte ich doch, dass der Bautraeger bei Unterschrift der Werkplaene auf die Mehrkosten hinweist bzw. detaillierte Mehrkosten ausweisst. Weiterhin haben sich gegenueber der urspruenglichen Plaene auch niedrigere Kosten fuer den Bautraeger ergeben, z.B. wurde statt der Doppelgarage eine Einzelgarage realisiert.