Abstandsregelung - reines Wohngebiet zu neuem Sport- und Freizeitpark
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
In unmittelbarer Nähe zu unserem reinen Wohngebiet soll ein Freizeitpark mit angeschlossenem Golfplatz, Tennisplätzen, Sporthallen und einem Tagungs-Hotel (200 Betten)enstehen - Hotel mit mehreren Diskotheken. Nach der jetzigen Planung ist kein Abstand der Parkflächen zum Wohngebiet vorgesehen. Das Hotel wäre etwa 50m entfernt.