Außerdem wurde vertraglich vereinbart, dass eine Vertragsstrafe von 30,-- € pro Tag von mir an die Käufer zu zahlen ist, wenn der Bezugsfertigstellungstermin überschritten wird, mit dem Zusatz, „dem Käufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Verkäufer der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten“. ... Das hatte zur Folge, dass die Schlussrate (endgültige Fertigstellung) von den Käufern bis heute noch nicht bezahlt ist, sie im Gegenzug aber noch nicht im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. ... 2.Können die Käufer die Vertragsstrafe auch geltend machen, obwohl kein Schaden nachgewiesen wurde und die Käufer die Fertigstellungsrate erst nach Einzug zahlen mussten?