Dienstbarkeit, Wegerecht
vom 9.11.2008
70 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Der frühere Eigentümer beider Grundstücke hat in der Dienstbarkeitsausgestaltung festgelegt, dass für die Kostenverteilung das Verhältnis der Nutzflächen massgeblich sei. Schon damals war klar, dass die Nutzung der betroffenen Fläche durch die Eigentümer und Nutzer des dienenden Grundstückes wesentlich intensiver (gewerbliche Nutzung und Zufahrt für mehrere Parkplätze) sein wird als durch die Eigentümer des herrschenden Grundstückes (EFH, s.o.) ... Weiter wird die Zufahrt auf der Dienstbarkeitsfläche häufig durch parkende Fahrzeuge der Eigentümer oder Mieter des dienenden Grundstückes behindert.