Beeinträchtigung des Wegerechts durch zusätzliche Nutzung des Weges durch Nachbarn
Dieser Weg ist als Privatweg mit einem Schild gekennzeichnet.( Privatweg nur für Berechtigte ) Für diese Zufahrt habe ich ein eingetragenes Wegerecht zum Gehen und Fahren mit Fahrzeugen aller Art, wobei ich mich angemessen an der Unterhaltung zu beteiligen habe. ... Sämtliche Kosten wurden von mir getragen.