Anforderungen an eine Empfangsbestätigung von Unterlagen im Antragsformular PKV
vom 18.4.2014
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mir bitte erklären, ob folgende Klausel als Beweis einer Empfangsbestätigung für AVB und AGB ausreicht. _________________________________________________________________________ Folgende Unrterlagen, die Bestandteil des Versicherungsvertrags sind, habe ich vor Unterzeichnung meines Antrags erhalten: -Produktinformationsblatt -Informationsheft private Krankenvollversicherung -Informationsheft private Zusatzversicherung Die Unterlagen habe ich auf elektronischem Weg erhalten. Datum/Ort/Unterschrift/Stand Unterlagen __________________________________________________________________________ Mir stellt sich die Frage, ob damit überhaupt eine Quittung vorliegt,die rechtlich auch so angesehen werden kann. 1) Mangelt es sowohl an der Begrifflichkeit Quittung-Empfangsbestätigung- Empfangsbekentnis. 2) Sind dort mit keinem Wort die AVBs oder AGBs aufgezählt. ... Genügt dies als Beweis für den Zugang der AGBs und AVBs beim Versicherungsnehmer, wenn er dies so unterschrieben hat?