Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Premiere Fernsehen

12. Oktober 2008 21:22 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Hallo,
ich habe folgendes Problem:

Mein Vertagsverhältnis mit der Premiere Fernsehen GmbH endete ordnungsgemäß am 28.02.2007. Wofür ich auch eine Kündigungsbestätigung erhalten habe, in diesem Schreiben stand folgender Text:



Sehr geehrter Herr ....,
selbstverständlich bestätigen wir Ihnen heute vertragsgemäß den 28.02.2007 als nächstmögliches Austrittsdatum. Wir bedauern sehr, dass Sie uns verlassen und auf Ihren "Großen Coup" bei Premiere verzichten möchten.

Trotzdem - das sollten Sie sich nicht entgehen lassen: Wir bieten Ihnen Ihr Lieblingspaket zum einmaligen Vorteilspreis von nur 99,00 Euro für ein volles Jahr! So sparen Sie satte 80,76 Euro im Vergleich zu einem regulären 12-Monats-Abo!

Suchen Sie sich gleich das Paket Ihrer Wahl aus:

Paket 1
Paket 2
Paket 3

... jetzt einfach unter der Telefonnummer 0815/4711 kostenfrei anrufen und schon behalten Sie megagünstig Ihr Lieblingsprogramm.

Noch nicht überzeugt? Dann legen wir noch einen drauf: Für nur 49,90 Euro zusätzlich erhalten Sie außerdem den neusten, moderenen interaktiv Receiver.

lso nichts wie ran ans Telefon und Vorteilsangebot sichern. Schnell anrufen 0815/4711



Da mein alter Receiver zu dem Zeitpunkt gerade kaputt war bin ich auf das Angebot eingegangen, aber in dem Glauben das ich keinen neuen Vertrag abschließe, sondern lediglich einen Receiver mit einem Jahr Premiere Empfang kaufe. Mittlerweile ist das Jahr um, und Premiere versucht monatlich 14,98 Euro von meinem Konto abzubuchen.
Ich habe mich daraufhin mit Premiere in Verbindung gesetzt und habe denen gesagt, das ich keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habe.
Premiere besteht aber auf das Geld und droht mir damit, das geforderte Geld einzuklagen.

Meine Frage ist jetzt:
Bin ich einen neuen Vertrag mit Premiere eingegangen als ich auf das Angebot mit dem neuen Receiver eingegangen bin?

Wenn nicht, wie kann ich mich wirksam vor den Forderungen von Premiere schützen?


Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Grundsätzlich sind Sie mit Premiere ein neues Vertragsverhältnis eingegangen. Die Frage ist, ob das Vertragsverhältnis auf ein Jahr begrenzt war oder ob sich das Vertragsverhältnis ohne Kündigung um ein weiteres Jahr verlängert hat.
Gemäß Nr. 6 der allgemeinen Geschäftsbedingungen/Premiere verlängert sich das Abo um weitere 12 Monate, sofern das Abo nicht 6 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Ich gehe davon aus, dass sich Premiere hierauf berufen wird. Nicht abschließend beantwortet werden kann anhand Ihrer Angaben, ob diese AGB wirksam einbezogen worden sind.
Sofern dieses aber der Fall ist, werden Sie die monatlichen Beträge zahlen müssen. Weiterhin sollten Sie in diesem Fall den Vertrag schriftlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtlichen Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 12. Oktober 2008 | 22:15

In dem Schreiben welches ich von Premiere habe wurden die AGB nicht erwähnt, und von einer automatischen Vertragsverlängerung wurde auch nichts geschrieben.
Aus Ihrer Antwort geht hervor, das die AGB beim Vertragsabschluß wirksam mit einbezogen werden müssen. Wie kann ich feststellen ob das bei meinem Problem der Fall gewesen ist?
Wenn es nicht der Fall ist, kann ich den Vertrag doch sicherlich anfechten?
In meiner Frage habe ich den Brief von Premiere 1:1 abgeschrieben, dort wird wie schon erwähnt nicht auf die AGB eingegangen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Oktober 2008 | 22:34

Sehr geehrter Fragesteller,

da vorliegend nach ihrer Kündigung ein neuer Vertrag geschlossen worden ist und offensichtlich die AGB nicht einbezogen worden sind, hat sich der Vertrag nicht verlängert. Premiere ist hier beweispflichtig dafür, dass die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Premiere wird dennoch weiterhin versuchen, die Forderung einzutreiben. Dies wird zunächst über ein Inkassobüro geschehen, in der Folge über eine Rechtsanwaltskanzlei.

Es empfiehlt sich daher, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung. Hierbei werden sich die Rechtsanwaltskosten selbsverständlich in einem angemessenen Rahmen befinden, so dass die Abwehr der Forderung für Sie auch wirtschaftlich sinnvoll ist.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER