Gebrauchtwagenkauf von Privat - Verkäufer verpflichtet mich ungefragt über Schaden aufzuklären,oder?
vom 25.10.2005
20 €
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Guten Abend, am 14.10.2005 erwarb ich von Privat einen gebrauchten PKW der Marke „Fiat Bravo“, Baujahr 1996.Laut der im Kaufvertrag zugesicherten und zuvor bei ebay angegebenen Fahrzeugbeschreibung,verfügt das Fahrzeug über eine Nennleistung von 83kW (113PS). ... Ich habe daraufhin einen mir anvertrauten Rechtsexperten konsultiert,welcher mir mitgeteilt hat,dass trotz Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (wie im ADAC-Kaufvertrag-Vordruck vermerkt),eine Haftung für „arglistig verschwiegene Mängel“ bzw. eine vorsätzliche Verletzung der Pflichten,nie schriftlich ausgeschlossen werden kann (Verjährung erst nach 3 Jahren)! ... Ich fechtete daher gestern den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung via Einschreiben mit Rückschein an,und erwarte zunächst die Nacherfüllung,d.h. die Beseitigung des Mangels oder eine Ersatzlieferung (eigentlich unmöglich bei Gebrauchtwagen)…binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Schreibens.