Ich ergänzte daher notgedrungen die unbeantworteten Fragen und übersandte den vollständigen Bogen erneut. ... Jedoch stelle ich mir aufgrund der in diesem Fall recht eindeutigen Kommunikation die Frage, ob es möglich und sinnvoll ist, gegen die Benachteiligung vorzugehen, die hier sehr offenkundig allein dadurch entstanden ist, dass rechtlich unzulässige Fragen nicht bzw. nicht sofort beantwortet worden sind. ... Auch interessiert mich, ob aus der vorliegenden unrechtmäßigen Benachteiligung als Mietinteressent Ansprüche geltend gemacht werden können und falls ja, welcher Art (etwa Schadenersatz für Kosten, die wegen der zeitlichen Verzögerung bei der Wohnungssuche entstanden sind).