Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ich kann von hier aus nicht beurteilen, warum sich die Kollegin mit Ihnen nicht weiter in Verbindung setzt bzw. auf Ihre Mitteilungen nicht reagiert.
Wenn Sie mit Ihrer Ehefrau gemeinsam bspw. Darlehensverträge unterschrieben haben, haften Sie beide als Gesamtschuldner für die Kreditbeträge.
Im Außenverhältnis haften Sie beide dann für die volle Kreditsumme.
Zahlen Sie auf derartige Verträge die Kredite allein ab, haben Sie im Innenverhältnis grundsätzlich einen hälftigen Zahlungsanspruch gegenüber Ihrer Ehefrau.
Eine Ausnahme hiervon besteht aber für den Fall, wenn Sie allein die ganzen Vorteile aus dem Darlehensvertrag ziehen sollten.
Bitte überlassen Sie mir etwaige Verträge per E-Mail zur Einsichtnahme. Gegebenenfalls konkretisieren Sie im Rahmen der Nachfragefunktion Ihr Anliegen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth