Pflegerecht / Heimvertrag / Renovierungsklausel Seniorenwohnanlage
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
In Absatz 4 des Vertrages wird darauf hingewiesen, das wenn das Appartement bei Vertragsende nicht vertragsgerecht. d. h. geräumt und renoviert übergeben wird, so kommt §§ 546 a, BGB direkt oder analog zur Anwendung. ... Meine Frage: Nach den mir bekannten Urteilen zum Pflegerecht ist eine Fortgeltungsklausel zur Zahlung von bis zu zwei Wochen für Wohnraum und Investitionen nach dem Sterbetag unwirksam OVG Sachsen-Anhalt Urt. 02.Juli 2008 -3L 53/06.